Masterarbeit

Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte Fragen zur Masterarbeit. Ich würde im Fach Theologie schreiben, wo mein Erstprüfer auch ein Professor ist. Mein Zweitprüfer wäre ein sonderpädagoscher Dozent aus der Fachrichtung Lernen. Mein Thema beinhaltet den sonderpädagogischen Bezug, dass ich Schüler mit Hörschädigung betrachte. Muss mein sonderpädagogische Dozent dann auch von der Fachrichtung Hörschädigung (Hören) stammen, wenn mein sonderpädagogischer Bezug bzgl Fachrichtung Hören ist? Oder reicht einfach ein sonderpädagogischer Dozent als Zweitprüfer? Muss beim Studium Sonderpädagogik der sonderpädagogische Dozent Professor sein? Auf dem Antrag den ich im Prüfungsamt einreichen muss, um mich offiziell zur Masterarbeit anmelden zu können, muss ja der Name der Dozenten angegeben werden. Da steht jedoch hinter dem Namen auch "Fach". Muss ich da bei meinem Zweitprüfer dann die genaue Fachrichtung die er unterrichtet angeben oder reicht dann-> Fach: "Sonderpädagogik"?
1 Antwort

Lieber Herr Mustermann,

vielen Dank für Ihre Frage.

Aufgrund der Komplexität Ihrer Frage, wäre es sinnvoll, wenn Sie sich direkt an das Zentrale Prüfungsamt wenden. Das Zentrale Prüfungsamt kann Ihnen mit den genau auszufüllenden Angaben weiterhelfen. Die Kontaktangaben des Zentralen Prüfungsamts finden Sie unter: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/kontakt/ (die Mailadresse finden Sie geordnet nach Studiengang unter dem Reiter "per Email").

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung - während unserer Sprechzeiten auch gerne über die Telefonhotline:

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Sprechzeiten Telefonhotline

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Das Team des Student Service Centers

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