Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
ISP Sek IHallo,
sehr gerne würde ich das ISP bereits im Bachelor absolvieren, obwohl es für den Master gedacht ist. Ist dies irgendwie möglich?
Herzlichen…28.02.2023
Lehramt Sekundarstufe IIHallo, ich würde gerne Kunst Lehramt an Gymnasien studieren (Sekundarstufe II ??), mit Sport als zweitem Fach.
Ist das bei Ihnen möglich? Mit…13.03.2023
ÜSB 2VMHallo :) Das Vertiefungsmodul "ÜSB 2 VM **" setzt sich aus zwei Veranstaltungen aus denjeweiligen Fächern zusammen. Ist es wichtig, dass dazu…04.04.2023
erstes oder höheres FachsemesterHallo,
ich studiere bereits im 2. Semester an der PH Heidelberg im Sek 1 Lehramt und möchte mich für das kommende Wintersemster für den…15.05.2023
Welche Abschlussart ist die richtige?Hallo, meine Frage ist, welche Abschlussart die richtige für mich zum angeben ist.
Da ich vergangenes Jahr meine Fachhochschulreife in einem BK…19.06.2023
RE: Auswahlverfahren
Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Frage.
Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
mit freundlichen Grüßen,
das Team des Student Service Centers