Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
SchulferienHallo OBP-Team,
habe ich in den Schulferien während meines ISP frei?
Viele Grüße
10.03.2023
ISP Schule in der Nähe… Hey, bekomme ich eine ISP-Schule in der Nähe meines Wohnortes? … ISP Schule in der Nähe … Hey, bekomme ich eine ISP-Schule in der Nähe meines Wohnortes? … … ISP Schule in der …04.10.2018
SchulartwechselHallo,
bezieht sich der mögliche Fachwechsel für die lehramtsbezogenen Bachelorstudiengänge innerhalb der ersten Wochen auch auf einen…17.07.2023
SchulartwechselHallo,
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Wechsel von Grundschule auf andere Schulart … steht fest ich bin mir nur über die Schulwahl zwischen Grundschule und Gymnasium unsicher. Ich hab mich hier an der PH … beworben. Meine Frage lautet nach dem ich den B.A Grundschule habe ist eine Umschulung auf M.E Gymnasium an einer … möglich und wie kompliziert ist dies? … Wechsel von Grundschule auf andere Schulart … Hallo zusammen, Ich bin mir …16.07.2023
RE: Auswahlverfahren
Hallo Kerstin,
vielen Dank für deine Frage.
Je nachdem, über welchen Zeitraum du die Tätigkeit als Schülersprecherin ausgeführt hast, wären Punkte aus Block 4 "Teilzeittätigkeiten" möglich. Hier werden Tätigkeiten bewertet, die mind. 1h pro Woche Zeit in Anspruch nehmen. Bei einem Zeitraum von einem Jahr wäre dies 1 Punkt, bei über 2 Jahren 3 Punkte und bei über 3 Jahren 5 Punkte. Auf der Bescheinigung müssen also Zeitraum und Umfang deiner Tätigkeit ersichtlich sein. Letztlich müssen die Bescheinigungen jedoch geprüft werden und erst danach können sicher Punkte vergeben werden. Reiche bitte in jedem Fall Deine Bescheinigung ein!
Wir wünschen dir viel Erfolg bei deiner Bewerbung.
mit freundlichen Grüßen,
das Team des Student Service Centers