Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.
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Exmatrikulation aus ErweiterungsfachIch habe mich in ein Drittfach eingeschrieben und möchte dies nun aber doch nicht weiter machen. Wie kann ich mich nur daraus exmatrikulieren?
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Lehramtstudium ZugangsvorraussetzungHallo, ich wäre sehr interessiert an einem Lehramtstudium, jedoch hab ich nur die Fachhochschulreife und bald eine abgeschlossene Ausbildung. Wäre es…06.05.2024
RE: Wiederholung Prüfung
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Studienbegleitende Modulprüfungen können zweimal wiederholt werden, eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Eine Wiederholung bestandener Modulprüfungen ist nicht zulässig.
Die Masterarbeit und das Semesterpraktikum können jeweils nur einmal wiederholt werden. Siehe auch die gültige Prüfungsordnung (§31-34) für den Bachelorstudiengang B.A. Bildung im Sekundarbereich: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Liebe Grüße
Team SSC der PH Heidelberg