Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Bild hochladenBei der online Immatrikulation kann ich das Bild nicht hochladen, ich arbeite mit einem iPad. Wo liegt der Fehler?
Vielen Dank für Ihre…10.08.2023
PassbildMuss das Passbild für die Immatrikulation professionell sein oder geht auch ein Foto in der Perspektive, auf dem man z.B. lacht?
Danke für eure…12.08.2023
Anrechnung Psychologiestudium Ich studiere momentan im 2. Semester Psychologie, bin jedoch auch noch am Lehramtsstudium im Primarbereich an der PH Heidelberg interessiert.
Wäre…07.09.2023
NachrückverfahrenGuten Tag, wann findet das Nachrückverfahren statt und wann würde man beim erfolgreichen Nachrücken Bescheid bekommen?
Mit freundlichen…14.09.2023
Wahl der Kurse als Gast möglich?Guten Tag,
Ich wechsle die Hochschule und frage mich nun ob es eine Möglichkeit gibt die Kurse als Gast bereits zu wählen ?
Denn der…18.09.2023
RE: FSJ Zeugnis bei Bewerbung hochladen
Hallo,
Sie werden im Laufe des Bewerbungsprozesses aufgefordert, Ihre FSJ-Bescheinigung hochzuladen. Zudem können Sie die Bescheinigung ein zweites Mal im Bereich der Vollzeittätigkeit hochladen.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Nachweis den entsprechenden Gesetzverweis enthält (bei FSJ/FÖJ – Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten (Mai 2008); BuFDi – Gesetz für den Bundesfreiwilligendienst (April 2011)) die Bescheinigung nach Beginn der Tätigkeit ausgestellt wurde, damit Ihnen Ihr Dienst angerechnet werden kann.
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg