Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben, oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs- bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.
Die Festlegung erfolgte durch Vergleich des Bachelorstudiums mit dem entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der PH Heidelberg (Äquivalenzprüfung). Gegebenenfalls fehlende Studienelemente müssen nachstudiert werden. Ob oder was Sie nachholen müssen, wird Ihnen im Falle einer Zulassung mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Dort vermerkt ist der Umfang der nachzuholenden Leistungen pro Fach bzw. Studienbereich (z.B. schulpraktische Studien).
Viele Grüße
das Onlineberatungsteam
*Bei dieser Antwort handelt es sich um ein Update oder um eine Antwort, die nach einem gewissen zeitlichen Verlauf erneut überprüft wurde. Die Überprüfung wurde am 24.10.2022 vorgenommen. In der Regel beantworten wir Ihre Fragen innerhalb von 2 Werktagen.
ZulassungGuten Tag,
ab welchem Tag wird mit der Mitteilung der Zusagen begonnen?
02.08.2023
Anrechnung Psychologiestudium Ich studiere momentan im 2. Semester Psychologie, bin jedoch auch noch am Lehramtsstudium im Primarbereich an der PH Heidelberg interessiert.
Wäre…07.09.2023
Studienbeginn Sehr geehrte Damen und Heeren,
ich wollte einmal nachfragen, welchen Abitur-Schnitt man benötigt für Grundschullehramt um direkt genommen zu…11.10.2023
Bewerbung Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wollte fragen, wie man sich bewerben muss für ein Grundschullehramt Studium zum Sommersemester. Ich habe…16.10.2023
RE: Nachstudium
Hallo,
vielen Dank für Ihre Frage.
Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben, oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs- bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.
Die Festlegung erfolgte durch Vergleich des Bachelorstudiums mit dem entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der PH Heidelberg (Äquivalenzprüfung). Gegebenenfalls fehlende Studienelemente müssen nachstudiert werden. Ob oder was Sie nachholen müssen, wird Ihnen im Falle einer Zulassung mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Dort vermerkt ist der Umfang der nachzuholenden Leistungen pro Fach bzw. Studienbereich (z.B. schulpraktische Studien).
Viele Grüße
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