Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben, oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs- bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.
Die Festlegung erfolgte durch Vergleich des Bachelorstudiums mit dem entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der PH Heidelberg (Äquivalenzprüfung). Gegebenenfalls fehlende Studienelemente müssen nachstudiert werden. Ob oder was Sie nachholen müssen, wird Ihnen im Falle einer Zulassung mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Dort vermerkt ist der Umfang der nachzuholenden Leistungen pro Fach bzw. Studienbereich (z.B. schulpraktische Studien).
Viele Grüße
das Onlineberatungsteam
*Bei dieser Antwort handelt es sich um ein Update oder um eine Antwort, die nach einem gewissen zeitlichen Verlauf erneut überprüft wurde. Die Überprüfung wurde am 24.10.2022 vorgenommen. In der Regel beantworten wir Ihre Fragen innerhalb von 2 Werktagen.
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RE: Nachstudium
Hallo,
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Für alle Bewerber:innen im Zulassungsverfahren, die ihren lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang nicht an der PH Heidelberg absolviert haben, oder die einen Wechsel des Lehramtsbezugs- bzw. Profils im Master anstreben, wird von der Zulassungskommission der Umfang des Nachstudiums festgelegt.
Die Festlegung erfolgte durch Vergleich des Bachelorstudiums mit dem entsprechenden lehramtsbezogenen Bachelorstudiengang an der PH Heidelberg (Äquivalenzprüfung). Gegebenenfalls fehlende Studienelemente müssen nachstudiert werden. Ob oder was Sie nachholen müssen, wird Ihnen im Falle einer Zulassung mit dem Zulassungsbescheid mitgeteilt. Dort vermerkt ist der Umfang der nachzuholenden Leistungen pro Fach bzw. Studienbereich (z.B. schulpraktische Studien).
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