Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig. Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
erstes oder höheres FachsemesterHallo,
ich studiere bereits im 2. Semester an der PH Heidelberg im Sek 1 Lehramt und möchte mich für das kommende Wintersemster für den…15.05.2023
Welche Abschlussart ist die richtige?Hallo, meine Frage ist, welche Abschlussart die richtige für mich zum angeben ist.
Da ich vergangenes Jahr meine Fachhochschulreife in einem BK…19.06.2023
AuswahlverfahrenGibt es Punkte für eine Tätigkeit als Schülersprecherin? Auf dem Zertifikat steht keine Wochenstundenzahl. 28.06.2023
Bewerbungsportal WiSe 24Hallo,Ich wollte mich über das Bewerbungs Portal für den Bachelor Sonderpädagogik bewerben, bekomme aber die Mitteilung, dass der Bewerbungszeitraum…14.04.2024
SelbsttestHallo,Ich studiere im 3. Semester Lehramt Sek 1 und bin mir nicht sicher, ob der Lehrerberuf gut zu mir passt. Gibt es vielleicht einen Test, der mir…14.04.2024
RE: Wiederholung Leistungen Vorprüfung (Sek I)
Hallo Studierender5,
vielen Dank für Ihre Frage!
Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.
Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.
Die meist aktuellen Informationen finden Sie immer auf den Seiten des Prüfungsamts: https://www.ph-heidelberg.de/studium/im-studium/zentralespruefungsamt/bachelormaster/ba-bildung-im-sekundarbereich/ .
Viele Grüße
Team SSC der PH Heidelberg