Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen. Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
Sonderpädagogik AuswahlverfahrenHallo,
ich habe ein paar Fragen zum Auswahlverfahren für den Studiengang Sonderpädagogik auf Lehramt.
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Nachweis der DienstzeitGuten Tag,
ich bin gerade dabei mich zu bewerben und soll nun einen Nachweis für meine Dienstzeit hochladen, da ich angegeben habe, ein FSJ…27.05.2023
Vorwegzulassung Hallo, ich habe einen Antrag auf Vorwegzulassung für das WiSe23 gestellt, da ich bereits zum SoSe22 eine Zulassung erhalten habe, meinen Studienplatz…30.05.2023
Bewerbung zurückziehen und neue einschickenHallo zusammen, ich habe vor Kurzem eine Bewerbung für B.A. Sonderpädagogik abgegeben. Dieser Antrag wurde schon geprüft und war gültig. Ich habe…31.05.2023
Bezüglich amtlicher Beglaubigung der HZBHallo, ich habe mich zuletzt für den Studiengang der Primarstufe beworben und habe mich nun gefragt, ob eine amtlich beglaubigte Kopie postalisch…02.06.2023
RE: Immatrikulationsunterlagen (Master)
Hallo Emelie,
vielen Dank für deine Frage!
Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen.
Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden.
Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers