Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen. Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden. Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
PraktikumWo kann ich Informationen dazu finden, mit wievielen Punkten mir ein Praktikum an einer Schule für die Zulassung angerechnet wird, in diesem Fall ein…09.06.2023
Alltags und Gesundheitswissenschaften Hi, habe ich das richtig verstanden, dass ich für diesen Studiengang weder ein Motivationschreiben, noch ein Eignungstest abgeben muss?
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StudienplatzSehr geehrte Damen und Herren,
ich studiere Lehramt für die Sekundarstufe 1 im Zweiten Semester mit den Fächern Englisch und Biologie. Nach…12.06.2023
Nachweis FSJ für die BewerbungHallo,
Ich bin gerade dabei meine Unterlagen für die Bewerbung zu sammeln (Studiengang Lehramt Sonderpädagogik). Diesbezüglich bin ich auf die…12.06.2023
Welche Abschlussart ist die richtige?Hallo, meine Frage ist, welche Abschlussart die richtige für mich zum angeben ist.
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RE: Immatrikulationsunterlagen (Master)
Hallo Emelie,
vielen Dank für deine Frage!
Bitte reiche die Dokumente zu deiner Immatrikulation vollständig digital ein. Die Immatrikulationsfrist ist für den Dokumentenupload nicht bindend. Erwartest Du die Exmatrikulationsbescheinigung also erst kurz danach, warte bitte den Erhalt ab und übermittle uns deine Dokumente dann vollständig, da die Übermittlung nur 1x möglich ist.
In begründeten Ausnahmefällen ist es möglich, die Exmatrikulationsbescheinigung nachzureichen.
Das trifft z.B. zu, wenn die Exmatrikulationsbescheinigung erst mit Ausstellung des Bachelorzeugnisses erfolgt und aus diesem Grund nicht fristgerecht eingereicht werden kann. In diesem Fall kann die Exmatrikulationsbescheinigung gemeinsam mit dem Bachelorzeugnis bis zur auf dem Zulassungsbescheid genannten Frist nachgereicht werden.
Bitte lade in diesem Fall deine aktuelle Immatrikulationsbescheinigung hoch, aus der die Hochschulsemester ersichtlich sind. Schreibe uns bitte in das Kommentarfeld die Begründung, warum du die Exmatrikulationsbescheinigung noch nicht einreichen konntest.
Bei weiteren Fragen melde dich gerne telefonisch unter 06221 477 555.
mit freundlichen Grüßen
das Team des Student Service Centers